1791
Abschluß der Pillnitzer Konvention: Preußen und Österreich erklären sich zur Intervention im revolutionären zugunsten des französischen Königshauses bereit; Proklamation der monarchischen Solidarität.
1791
Markgraf Karl Alexander von Ansbach verkauft die hohenzollerischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth an Preußen; sie werden seit 1790 von Karl August von Hardenberg verwaltet.
1792Erster Koalitionskrieg
Erster Koalitionskrieg Österreich-Preußen gegen Frankreich (bis 1797); neben Wiederherstellung des Ancien Régime sind beide Mächte auf eigenen Territorialgewinn aus. Nach der unentschiedenen Kanonade von Valmy (20.Sept.) Rückzug der schlecht geführten und uneinigen Verbündeten. Die Franzosen dringen bis über den Rhein nach Frankfurt vor. Preußen scheidet im Sonderfrieden zu Basel bereits 1795 aus dem Krieg aus.
1792
Militärbündnis Österreichs und Preußens gegen Frankreich (Erweiterung der Pillnitzer Konvention zu einem Freundschafts- und Schutzvertrag gegen Frankreich); Franz II. wird in Wien deutscher Kaiser (bis 1806); Frankreich wird Republik.
1793 23. Januar
Im Petersburger Vertrag wird von Preußen und Russland die Zweite Teilung Polens beschlossen (23. Jan.). Durch die Teilung fallen Danzig, Thorn nebst "Südpreußen" mit Posen, Gnesen und Kalisch an Preußen; ostpolnisches Gebiet mit Wilna und Minsk an Rußland, Restpolen wird russisches Protektorat.
1793 19. November
Nachdem Gräfin Julie von Dönhoff, nachmalige Gräfin von Brandenburg, dem König theatralisch seine Tochter vor die Füße geworfen hat, beendet Friedrich Wilhelm II. die Beziehung abrupt. Damit muss auch diese 4.Ehe (zwei traditionelle und zwei morganatische) des Königs als gescheitert angesehen werden.
1793
Christoph Martin Wieland beginnt den "Teutschen Merkur" herauszugeben, die erste deutsche literarische Monatsschrift, die bis 1789 erscheinen wird.
1794 1. JuniAllgemeines Landrecht
Das von Justizminister Johann Heinrich Kasimir Graf von Carmer und seinem Mitarbeiter Carl Gottlieb Svarez erarbeitete " Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" (ALR) tritt in Kraft. Bemühungen, das gesamte preußische Recht zu kodifizieren gab es seit König Friedrich Wilhelm I.Entscheidender Antrieb kam durch Friedrich II. Nach Diskussion und Überarbeitung des Entwurfs (1783-1788) 1791 publiziert, 1792 durch Friedrich Wilhelm II. suspendiert und erst nach erneuten Veränderungen (Beibehaltung des königlichen Machtspruches) erlassen. In seinem bürgerlich-rechtlichen Teil bleibt es in den meisten Provinzen bis zur Ablösung durch das BGB im Jahre 1900 in Kraft.
1794
Konflikt Immanuel Kants mit der preußischen Zensurbehörde; Johann Gottlieb Fichte schreibt "Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre"; Johann Gottfried Schadow vollendet die Quadriga auf dem Brandenburger Tor in Berlin.
1795 24. OktoberDritte Teilung Polens
Beitritt zu der von Rußland und Österreich vereinbarten Dritten Teilung und völligen Auflösung Polens. Rußland nimmt Kurland, Litauen und Westpodolien und Wolhynien, Österreich nimmt "Kleinpolen" mit Krakau und Lublin, Preußen erhält Teile Litauens und Masowiens mit Warschau (Neu-Ostpreußen) und der Wojwodschaft Krakau (Neu-Schlesien) und befindet sich auf dem Weg zum Zwei-Nationen-Staat.
1795 5. AprilFriede von Basel
Mit dem Sonderfrieden zu Basel scheidet Preußen für 10 Jahre aus der Koalition gegen Frankreich aus. (5.April) Frankreich zieht sich aus den rechtsrheinischen Gebieten zurück, die linksrheinischen bleiben ihm bis zu einem Friedensschluß mit dem Reich, d.h. Preußen muss auf die Gebiete Geldern, Kleve und Moers verzichten. In einem Geheimartikel wird Preußen für deren Abtretung Kompensation durch Säkularisierung geistlicher Territorien zugesagt. Zusätzlich werden ein Handelsvertrag und die Neutralität Norddeutschlands vereinbart. Als Demarkationslinie taucht erstmals die Maingrenze auf.
1797 16. November
Tod Friedrich Wilhelms II. (16. Nov.), Nachfolger sein Sohn Friedrich Wilhelm III. (bis 1840).
1799Bauernbefreiung
Einleitung der Bauernbefreiung auf den Königlichen Domänen: Beseitigung der Erbuntertänigkeit, Ablösung der feudalen Verpflichtungen. Die Bauernstellen werden in freies Eigentum umgewandelt. Der adlige Grundbesitz bleibt unbehelligt, einige Junker schließen sich allerdings der Reform aus wirtschaftlichen Gründen an. Die Befreiung der Domänenbauern von Hand- und Spanndiensten erfolgt 1804.