Johann Heinrich Kasimir Graf von Carmer
29.12.1721 in Kreuznach
23.5.1801 in Rützen/Schlesien
Jurist
1779 bis 1798 preußischer Großkanzler
Johann Heinrich Casimir von Carmer, geboren 1720 in Bad Kreuznach, stammte aus einer adeligen pfälzischen Beamtenfamilie. Nach einem Jurastudium in Halle und Leipzig ging er 1748 nach Berlin, um in den preußischen Staatsdienst zu treten, da er wegen seiner lutherischen Konfession in der calvinistischen Pfalz schlechte Aufstiegschancen hatte. Schon nach zwei Jahren bekleidete er einen hohen Posten in Schlesien.
Besondere Verdienste erwarb sich Carmer um die Reorganisation und den Wiederaufbau Schlesiens nach dem Siebenjährigen Krieg und stieg zum obersten Beamten Schlesiens auf. 1778 wurde ihm von Friedrich II. die Leitung der Justizreform übertragen, die nach dem Tode Samuel von Coccejis 1755 ins Stocken geraten war. Carmer wurde der Ideengeber in dem Projekt, dessen Ausarbeitung Mitarbeiter wie Carl Gottlieb von Suarez die Ausarbeitung übernahmen. Wichtig war die Vertretung nach außen durch Carmer, der sich gegen den Widerstand von Kirchenmännern, Juristen und Konservativen behauptete.
Der größte Teil der Aufgabe bestand in der Sichtung, Vereinfachung und Kodifizierung des Rechts in den verschiedenen Provinzen des Landes. Ergebnis dieser gigantischen Arbeitsleistung war das Allgemeine Landrecht, das 1796 in zehn Foliobänden erschien und bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts gültig blieb. Tieferen Reformen unterwarf Carmer die Zivilprozessordnung, in die der das Erforschungsprinzip einführt, da die Prozesse bis dahin zu lang und zu kostspielig gewesen waren, ohne zu befriedigenden Ergebnissen zu führen.
Carmer, in Anerkennung seiner Leistungen in den Grafenstand erhoben und hochdekoriert, starb 1801 auf seinem Gut Rützen in Schlesien.