Domäne
Domänen sind Landgüter, die dem Landesherrn, bzw. dem Staat gehören. Sie wurden in der Regel verpachtet. Ihre Einnahmen flossen in die Staatskasse und machten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts neben den Steuereinnahmen den wesentlichen Teil der gesamten Staatseinnahmen aus. Zu ihrer Verwaltung diente zunächst die Domänenkammer. Unter Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. geht die Domänenverwaltung im Generaloberkriegs-, Finanz- und Domänendirektorium auf. Hintergrund dieser Zentralisierung ist einerseits der Umstand, dass 90% der Staatseinnahmen ohnehin dem Militär zugute kommen und andererseits die Absicht des Königs, maximale Leistung mit minimalem Aufwand zu realisieren. Verglichen mit dem Ämterwust unter Friedrich I. ist nun dieses Superministerium, das kurz das " Generaldirektorium" genannt wird, eine äußerst schlanke Verwaltung.