Karte 1866

Kaiser

Von lat. Caesar; im Römischen Reich die höchste Herrscherwürde; war aber zunächst nur ein Ehrentitel für einzelne, besonders verdienstvolle Imperatoren, bevor der Titel übertragbar wurde und auf die potestas, nicht mehr auf die auctoritas des obersten Herrschers zielte. Durch die Reichsteilung von 395 gab es einen oströmischen (oder byzantinischen) und einen weströmischen Kaiser. Karl der Große wollte das 476 untergegangene weströmische Reich erneuern, indem er sich 800 zum Kaiser krönen ließ. So entstand das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Von Otto dem Großen (962) an war das Kaisertum mit der deutschen Königswürde verbunden. 1530 wurde Karl V. als letzter deutscher Kaiser vom Papst gekrönt, nicht in Rom, sondern in Bologna. Es wurde üblich, daß die deutschen Könige bei ihrer Thronbesteigung sich ohne Kaiserkrönung den Titel "Erwählter Römischer Kaiser" gaben. Noch vor Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806 hatte Napoleon 1804 ein erbliches Kaisertum der Franzosen geschaffen, Kaiser Franz II. im Gegenzug das österreichische Kaisertum, bevor er 1806 von Napoleon gezwungen wurde, auf den Titel des Römischen Kaisers zu verzichten. Auch die Proklamation des preußischen Königs zum Deutschen Kaiser 1871 war als Anknüpfung an das Heilige Römische Reich gedacht, wenn auch das Deutsche Reich eine konstituitionelle Monarchie war und auf ganz anderen verfassungsrechtlichen Grundlagen beruhte.