Klemens August Freiherr von Droste zu Vischering
21.1.1773 in Münster
19.10.1845 in Münster
Erzbischof von Köln
Der 1773 auf dem Gut der Familie in Vorhelm bei Münster geborene Clemens August von Droste-Vischering kam aus einem westfälischen Uradelsgeschlecht. Er bereitete sich in Münster auf das Priesteramt vor und wurde 1798 zum Priester geweiht. Seine erste Stellung war die eines Domkapitulars in seinem Heimatbistum, in dem er sich intensiv um die Volksseelsorge kümmerte. 1807 wurde er zum Generalvikar des verwaisten Bistums gewählt, mit dessen Verwaltung er von da an befasst war. 1813 ernannte Napoleon, in dessen Staatskirche sich Droste zu Vischering bis dahin stets loyal verhalten hatte, seinen Rivalen von Spiegel zum Bischof von Münster. Der vom Kaiser der Franzosen gefangengehaltene Papst verweigerte die Bestätigung der Einsetzung, so dass sich Droste zu Vischering, der ja dem neuen Bischof die Verwaltung übergeben musste, in den Konflikt zwischen napoleonischer Staatskirche und päpstlicher Universalkirche geriet. Er beschloss, dem neuen Bischof die Verwaltung nur in Stellvertreterschaft (Substitut) zu übergeben. Trotz dieser rechtlich schwachen Form der Übergabe seiner Vollmachten wurde er nach dem Fall Napoleons vom Papst für sein Vorgehen getadelt. Diese Erfahrung führte ihn zu einem dezidiert römischen Standpunkt, der zwanzig Jahre später ein entscheidender Auslöser des Kölner Kirchenstreits werden sollte.
In den folgenden Jahren geriet Droste zu Vischering mit dem preußischen Staat in Streit um die Mischehe und das Theologiestudium. Die Regierung wollte, dass die Kinder aus konfessionell gemischten Ehen in der Religion des Vaters erzogen wurde, während die katholische Kirche keine solche Verbindung gestatten wollte, wenn nicht vorher die katholische Taufe der Kinder garantiert worden war. Was das Studium betraf, so verbot Droste den Studenten aus seiner Diözese, ohne seine Zustimmung außerhalb Münsters zu studieren, da er einen Einfluss der rationalistisch geprägten Theologie des Bonner Professors Hermes verhindern wollte. Wegen der Spannungen mit dem preußischen Staat legte er 1820 seine Ämter nieder. Nach dem Rücktritt führte er ein kontemplatives, asketisches, karitatives Leben. 1827 wurde er zum Weihbischof geweiht.
1836 wurde er als Nachfolger von Spiegels als Erzbischof von Köln inthronisiert. Damals waren die Fragen, über die es schon zwanzig Jahre früher zum Streit gekommen war, immer noch aktuell. Deshalb verlangte die Regierung eine Erklärung Drostes, er werde eine Vereinbarung über die Mischehe zwischen Berlin und den westlichen Bistümern beachten. Anders als sein Vorgänger war Droste jedoch nicht im geringsten kompromissbereit und legte seine Erklärung so aus, dass sie die Erklärung nur betreffe, sofern ihr Inhalt der betreffenden, viel strengere päpstliche Bulle entsprach und gab entsprechende Anweisungen an die ihm unterstellte Hierarchie. Außerdem erließ er scharfe Bestimmungen gegen hermesianisch gesinnte Geistliche. Als er vor die Wahl gestellt wurde, entweder der preußischen Regierung zu gehorchen oder zurückzutreten, beharrte er auf seinem Standpunkt und auf der Würde seines Amtes, so dass er im November 1837 verhaftet und auf der Festung Minden für zwei Jahre gefangen gesetzt wurde. Nachdem Friedrich Wilhelm IV. den Thron bestiegen hatte, wurde der Kölner Kirchenstreit beigelegt, indem Droste der Ernennung eines Koadjutors zustimmte und auf die faktische Ausübung seines Amtes verzichtete. Er starb 1845 in Münster.