Reichsdeputationshauptschluß
Der Beschluß wurde am 25. Februar 1803 von einem Ausschuß des Reichstages (Reichsdeputation) gefaßt und regelte die durch den Frieden von Lunéville wegen der darin vereinbarten Gebietsabtretungen linksrheinischer Gebiete notwendig gewordenen Entschädigungen der deutschen Fürsten. Zu diesem Zweck wurde die Säkularisation sämtlicher reichsunmittelbarer geistlichen Fürstentümer und die Mediatisierung der meisten Reichsstädte und der kleineren reichsunmittelbaren Herrschaften beschlossen. Von dieser territorialen Flurbereinigung profitierten außer Preußen vor allem die süddeutschen Fürstentümer Baden, Bayern und Württemberg.