Reichsstädte
Im Mittelalter reichsunmittelbare Städte, die auf Reichsgut oder Hausgut der Herrscher oder auch auf kirchlichem Grund und Boden errichtet und nur dem König zu Diensten und Abgaben verpflichtet waren. Die Reichsstädte sind zu unterscheiden von den freien Städten, die von den Reichspflichten der Steuer und des Heeresaufgebots befreit waren, und den Reichsvogteistädten, in denen der König nur die Vogtei besaß, die Stadtherrschaft aber von der Kirche ausgeübt wurde, auf deren Grund die Stadt errichtet war. Doch bereits im Mittelalter begannen die Grenzen zu verschwimmen, freie Städte und Reichsstädte wurden vielfach unter der Bezeichnung Freie Reichsstädte zusammengefaßt. 1803 wurden in Umsetzung des Reichsdeputationshauptschlusses die meisten Reichsstädte mediatisiert. Nach der zweiten Mediatisierung im Anschluß an die Napoleonischen Kriege blieben nur Frankfurt/M. und die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck selbständige Mitglieder des Deutschen Bundes, d.h. freie Städte.