Mediatisierung
Im Heiligen Römischen Reich Verlust bzw. Entzug der Reichsunmittelbarkeit durch die Unterwerfung unter eine Landeshoheit eines anderen weltlichen Reichsstandes und Einverleibung seiner Territorien. Infolge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 erfolgte neben der Säkularisation von Klöstern, Erz- und Hochstiften die Mediatisierung zahlreicher kleinerer weltlicher Reichsstände und fast aller Reichsstädte, 1806 mit der Rheinbundakte auch die Mediatisierung der Reichsritterschaft. Die mediatisierten Häuser erreichten in der Deutschen Bundesakte nur die Anerkennung als Standesherren und ihrer Privilegien, nicht jedoch die erstrebte Wiederherstellung als regierende Häuser.