Nassauer Denkschrift
Bereits 1806 hatte Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein in seiner Eigenschaft als "wirklicher Geheimer Staats- Kriegs- und dirigierender Minister" seine erste bedeutende Denkschrift: "Darstellung der fehlerhaften Organisation des Kabinetts und der Notwendigkeit der Bildung einer Ministerialkonferenz" veröffentlicht, in der er die Forderung vertrat, das Kabinettskollegium, in dem er eine dem König nur „zuflüsternde“ "Nebenregierung" sah, zu beseitigen und durch verantwortliche Minister zu ersetzen. Friedrich Wilhelm III., dem diese kritischen Reformvorschläge nicht gefielen, entliess den widerspenstigen Staatsdiener. Stein zog sich auf seinen Stammsitz Nassau zurück und nutzte im Sommer 1807 die Arbeitslosigkeit, um eine zweite Denkschrift "Über die zweckmäßige Bildung der obersten und der Provinzial-, Finanz- und Polizei-Behörden in der Preußischen Monarchie" zu verfassen, die umfassende Vorschläge zu einer Reformierung des absolutistischen Untertanenstaats hin zu einem Bürgerstaat mit kommunaler Selbstverwaltung enthielt. 1807 erschien mit dieser "Nassauer Denkschrift" auch die "Rigaer Denkschrift" von Freiherr Graf Karl August von Hardenberg, der seine darin ausgeführten Reformvorschläge in dem Satz zusammenfasste: "Demokratische Grundsätze in einer monarchischen Regierung: dieses scheint mir die angemessene Form für den gegenwärtigen Zeitgeist." Beide Denkschriften wurden zum Manifest der Preußischen Reformen, deren Durchführung zwischen 1807 und 1814 wiederum eng mit den beiden Autoren verbunden war.