7. November 1741: Der Friede zu Breslau und Berlin bestätigt Schlesien als preußischen Besitz
Im Sommer 1741 hatten sich die Koalitionen erneut geändert. Im Nymphenburger Vertrag hatten sich Frankreich, Spanien, Bayern, Sachsen mit Preußen gegen Österreich verbündet.
Am 6.November 1741 zieht Friedrich an der Spitze seiner Truppen in Breslau ein. Die Bürger, so wird berichtet, jubelten ihm zu. Für die Protestanten unter ihnen mag das zutreffen, hat sie doch der Preuße von der katholischen Vormundschaft Wiens befreit. Für die Selbstständigkeit der Stadt ist es allerdings eher ein Rückschlag, denn nun wird auch in Breslau preußische Zucht und Ordnung herrschen. Am 7.November 1741 huldigen die Stände von Breslau notgedrungen dem neuen Regenten. Da kein angemessener Thronsessel zur Hand ist, behelfen sie sich mit jenem, auf dem zuletzt Kaiser Matthias gehuldigt wurde. Dem Reichsadler wird der zweite Kopf abgesägt, eine Aktion, die symbolisch für den Souveränitätsverlust der Stadt ist. Schlesien erhält zwar eine eigene Provinzialverwaltung, sie wird aber direkt unter der Fuchtel des Königs stehen.
Im Fürstensaal des Rathauses erinnert heute ein Porträt Friedrichs II. an das Ereignis. Der Bildkommentar beschreibt den Vorgang diplomatisch und präzise:
In diesem Teil des Fürstensaales haben am 7.11.1741 nach mehreren Schlachten gegen Österreich, Vertreter der schlesischen Staaten, Friedrich II., dem Preußenkönig und Eroberer Schlesiens gehuldigt.
Nach erneut wechselnden Bündnissen und nicht nur gewonnenen Schlachten endet der erste schlesische Krieg für Preußen ein Jahr später mit den Verträgen zu Breslau und Berlin. Hierin bestätigt Österreich am 11. Juni in Berlin und am 28. Juli 1742 in Breslau den preußischen Besitz von Ober- und Niederschlesiens und der Grafschaft Glatz. Im Gegenzug schert Preußen aus dem Bündnis gegen Österreich aus und übernimmt die österreichischen Schulden in Schlesien gegenüber England in Höhe von 1,7 Millionen Gulden. Schlesien mit 1,4 Millionen Einwohnern und jährlichen Steuereinkünften von viereinhalb Millionen Talern wird von einem Staatsminister verwaltet, der direkt dem König unterstellt ist.