Deutscher Bund
Auf dem Wiener Kongreß anstelle des Deutschen Reiches durch die Bundesakte vom 08.06.1815 geschaffener, durch die Wiener Schlußakte vom 15.05.1820 weiterentwickelter Staatenbund, bestehend aus zunächst 34, 1866, im letzten Jahr seines Bestehens, noch 28 souveränen Fürsten und 4 Freien Städten. Von ausländischen Staaten gehörten dem Deutschen Bund Dänemark (für Holstein und Lauenburg), England (für Hannover) sowie die Niederlande (für Luxemburg und Limburg) an. Die beiden im Bund bestimmenden Mächte, Österreich und Preußen, gehörten ihm nur mit denjenigen Gebietsteilen an, die bis 1806 Teil des alten Deutschen Reiches gewesen waren. Oberste und einzige Behörde war der Bundestag in Frankfurt/M., eine Versammlung von Gesandten der Bundesstaaten unter Vorsitz Österreichs. Die Entwicklung des Bundes zum Nationalstaat war insofern ausgeschlossen, als einmal den Mitgliedsstaaten ihre volle Souveränität garantiert war, zum anderen der Dualismus von Preußen und Österreich eine derartige Entwicklung unmöglich machte. Von Anfang an sah sich der Bund mit der Gegnerschaft sowohl der demokratisch-liberalen als auch der nationalen Bewegung konfrontiert, die durch die von Fürst Metternich betriebene Bundespolitik bzw. die hiermit zusammenhängenden Maßnahmen (u.a. Karlsbader Beschlüsse) unterdrückt wurden. Der Versuch, während der Revolution 1848/49 den Bund in einen Nationalstaat umzuwandeln, scheiterte; die Bundesversammlung, die ihre Befugnisse bereits an den Reichsverweser übertragen hatte, wurde von Österreich (zunächst gegen Preußen) wiederhergestellt. Im Anschluß an die Olmützer Punktuation (29.11.1850) kehrte auch Preußen in die Bundesversammlung zurück. Reformversuche durch Österreich (Frankfurter Fürstentag 01.09.1866) und Preußen ( (Reformanträge vom 11.05. 1866) waren ergebnislos. Als der Konflikt zwischen Österreich und Preußen in der Holstein-Frage eskalierte, und der Bundestag auf Antrag Österreichs am 14.06.1866 die Mobilisierung des Bundesheeres beschloß, erklärte Preußen seinen Rücktritt vom Bundesvertrag. Der Bund zerbricht am Krieg zwischen Preußen und Österreich. Im Prager Frieden vom 23.08.1866, der den Krieg beendet, anerkennt Österreich die Auflösung des Deutschen Bundes.