Johann Christian Dohm
1751 in Lemgo
1820 in Pustleben
1751 als Sohn eines Pastors in Lemgo geboren, studierte Christian Wilhelm Dohm zunächst Theologie in Leipzig, ehe er sich der Rechtswissenschaft zuwandte und eine gute Kenntnis der Reichsverfassung erwarb. Während seiner Studienzeit in Göttingen veröffentlichte er geographische Werke und die bedeutende Zeitschrift „Deutsches Museum“. Nach einer dreijährigen Dozententätigkeit in Kassel erfüllte sich 1779, als ein Bewunderer Friedrich des Großen, der Wunsch, in preußische Dienste zu treten. Erst wurde er Geheimer Archivar, dann 1783 Geheimer Kriegsrat im Departement für Auswärtige Angelegenheiten. Für Preußen war er Gesandter am kurkölnischen Hof und dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Er nahm an den Kongressen in Hildesheim und Rastatt teil. Nach der territorialen Neuordnung des Reichs im Frieden von Lunéville 1801 wurde er wurde er Organisations-Kommissar der bisher freien Reichsstadt Goslar, 1804 Präsident der neuen Eichsfeld-Erfurtischen Kriegs- und Domänenkammer. 1807 trat er in die Dienste des neu geschaffenen KönigreichsWestfalen, erbat aber schon drei Jahre darauf seine Entlassung aus dem Posten des Gesandten in Dresden. Er verbrachte seinen Lebensabend auf seinem Gut Pustleben und widmete sich seinen Memoiren. Er starb 1820.
Sein Name wird heute besonders mit seiner wichtigen Schrift „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ von 1781 in Verbindung gebracht, die die erste ihrer Art war. Sie entstand auf Anregung Moses Mendelssohns, der einen Hilferuf der in Bedrückung lebenden elsässischen Juden erhalten hatte. Die Schrift beeinflusste maßgeblich die Verfechter der Gleichstellung der Juden in Frankreich 1791, besonders Mirabeau. Dohm führt in ihr die den Juden zugeschriebenen schlechten Eigenschaften nicht wie andere Publizisten auf ihre Eigenart und den Charakter ihrer Religion zurück, sondern auf die rechtlichen Beschränkungen, unter denen sie leiden. Gleichberechtigung und die Ausübung anderer Berufe außer Geldverleih u. ä. würde sie zu nützlichen Staatsbürgern machen.