Albrecht Daniel Thaer
14.5.1752 in Celle
26.10.1828 in Gut Möglin a.d. Oder
Arzt, Landwirt
Nach einem Medizinstudium in Göttingen zog Thaer in seine Geburtsstadt Celle zurück, um in der ärztlichen Praxis seines Vater zu arbeiten. Nach dessen Tod wurde er von dem hannoverschen König Georg III. von England zum königlichen Leibarzt ernannt. Neben seinem Beruf entwickelte Thaer ein immer stärker werdendes Interesse für landwirtschaftliche Fragen. Ab 1791 veröffentlichte er zahlreiche Bücher und Aufsätze über Verbesserungen in der Bewirtschaftung des Bodens und der Nutzviehhaltung, ab 1802 hielt er auch Vorlesungen in Celle und Hannover zu diesen Themen, die hauptsächlich von Bauern und Gutsbesitzern besucht wurden. Sein Ruf als fortschrittlicher Landwirt drang bis nach Berlin. Der preußische Staatskanzler und Reformer von Hardenberg bot ihm an, sich im Lande niederzulassen und ein landwirtschaftliches Lehrinstitut zu gründen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten gelang es Thaer, sein Gut Möglin an der Oder zu einem Mustergut auszubauen, auf dem er praktisch nachweisen konnte, wie sich die Ernteerträge nach Abschaffung der herkömmlichen Dreifelderwirtschaft durch einen modernen Fruchtwechsel (nach englischem Vorbild) und besserer Düngung steigern ließen. Den Lehrbetrieb seiner Akademie nahm Thaer 1806 auf.
Viele praktische Verbesserungen im Agrarbereich gingen auf Thaer zurück, so hatte er Anteil an der Einführung der Zuckerrübe und neuer ertragreicherer Pflanzensorten, er entwickelte neue Ackergeräte wie die Kartoffelhacke, besonders aber züchtete er Merino-Schafe, die auch auf den oft dürftigen märkischen Böden gut gediehen. Dies brachte ihm den Titel „Wollkönig“ ein. Darüber hinaus setzte sich Thaer aber auch für grundlegende Agrarreformen ein. Er hatte erkannt, dass die durch Erbfolge oft kleinteiligen und zerrissenen landwirtschaftlichen Flächen nicht effektiv zu bewirtschaften waren. Ihm war auch klar, dass das Agrarsystem mit seinen abgabepflichtigen Kleinbauern auf Dauer nicht in der Lage war, die Versorgungsprobleme des Staates zu lösen. Doch die Gesetze zur Bauernbefreiung, die im Rahmen der Preußischen Reformen in Kraft traten, entließen zwar die Landbewohner aus der Gutsuntertänigkeit, tasten aber die Eigentumsverhältnisse nicht an. So wurden aus gutsherrlichen Bauern freie, aber besitzlose Landarbeiter.