13. Juli 1874: Attentat auf Bismarck durch den Böttchergesellen Eduard Kullmann in Kissingen
Während eines Kuraufenthaltes in Bad Kissingen wird Otto von Bismarck Opfer eines Pistolenattentats. Bei einer Kutschfahrt durch das mondäne Kurbad lauert ihm der Magdeburger Böttchergeselle Eduard Kullmann auf. Aus naher Distanz feuert er auf den Kanzler, trifft ihn jedoch nur an der rechten Hand. Bismarck wird leicht verletzt, Kullmann sofort verhaftet.
Die Vernehmungen ergeben: Kullmann ist fanatischer Katholik und wollte Bismarck als den Urheber der Kampfgesetze gegen die katholische Kirche treffen. Schon zwei Jahre währt nun schon der „Kulturkampf“ zwischen dem preußischen Staat und den Kirchen. Gekämpft wird mit den Mitteln gesetzgeberischer Intoleranz bzw. hassschürender Gegenpropaganda.
Die Anerkennung und Befolgung der bismarckschen Gesetze wird von den Katholiken, unter stärkster Unterstützung durch Papst Pius IX. verweigert. Die preußische Regierung sucht diesen Widerstand mit den ebenso schärfsten Mitteln zu brechen. Priester und Bischöfe werden abgesetzt und zu Geld- und Haftstrafen verurteilt, Klöster aufgelöst.
In dieser gereizten Atmosphäre greift ein psychisch labiler Mann zum Revolver.
Bismarck, der auf frühere Attentate und Morddrohungen mit einem gewissen Gleichmut reagiert hatte, nutzt Kullmanns Tat sogleich aus, um im Reichstag der Zentrumsfraktion effektheischend die Worte entgegen zu schleudern:
„Verstoßen Sie den Mann, wie Sie wollen! Er hängt sich doch an ihre Rockschöße!“
Kullmann selbst wird zu einer 14jährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Nach deren Verbüßung fällt den Behörden ein aufrührerisches Pamphlet Kullmanns in die Hände. Die erneute siebenjährige Gefängnisstrafe wegen Beamtenbeleidigung überlebt Kullmann nicht. Er stirbt am 16. März 1892 im Gefängnis zu Amberg.