26. April 1886 Mit einem Siedlungsgesetz soll das Vordringen des Polentums gestoppt werden
Mit dem Ansiedlungsgesetz vom 26. April 1886 beginnt in Westpreußen und Posen der „Kampf um den Boden“. Um die durch die Agrarkrise vielfach verschuldeten deutschen Großgrundbesitzer zu stützen und zugleich den polnischen Bodenbesitz einzuschränken, wird damit begonnen, den Verkauf von Gutsbesitz an deutsche Bauern staatlich zu fördern.
Eine staatliche Gesellschaft kauft Land und gibt es zu günstigen Konditionen ausschließlich an deutsche Bauern weiter. Die Polen reagieren auf diese Maßnahmen ihrerseits mit der Gründung von Kreditvereinen und Banken, um polnischen Bauern den Landerwerb zu ermöglichen bzw. den Verkauf polnischen Besitzes an Deutsche zu verhindern.
So erreicht die preußische Regierung mit ihrem “Kampf um den Boden“ nicht das verfolgte Ziel. Die Zahl der polnischen Bauern sinkt nicht merklich. Dafür aber wachsen die nationalen Spannungen zwischen Deutschen und Polen in den preußischen Ostprovinzen.
Die Germanisierunganstrengungen im polnischen Osten werden in der Folge immer agressiver aber auch immer erfolgloser: persönlich von Altkanzler Bismarck und dem Industriellen Krupp unterstützt gründet sich 1894 der Deutsche Ostmarkenverein (DOV), der sich als Bollwerk gegen das Polentum versteht.
Auch ein noch schärferes Siedlungsgesetz aus dem Jahre 1908, das sogar Konfiszierungen des Grundbesitzes polnischer Bauern ermöglicht, kann das Scheitern der Germanisierungspolitik nicht verhindern.