Karte 1803

Verfassungsversprechen

Bezeichnung für die von Friedrich Wilhelm III. gemachten, aber während seiner Regierungszeit (1797-1840) nicht umgesetzten Äußerungen, in denen er eine Verfassung für Preußen in Aussicht stellt. Eine erste königliche Zusage für eine Nationalrepräsentation findet sich im Finanzedikt von 1810, eine zweite in der "Verordnung über die zu bildende Repräsentation des Volkes" vom 22. Mai 1815, die er im Staatsschuldengesetz vom 17. Januar 1820 wiederholte.