Oberpräsident
In Preußen im 17. und 18. Jh. der vom Monarchen ernannte, nur ihm verantwortliche oberste Beamte einer Provinz; 1808 bis 1810 und seit 1815 Verwaltungschef der preußischen Provinzen und Vorgesetzter der Regierungspräsidenten; 1934 bis 1945 Vertreter der Reichsregierung in den Provinzen - auf Parteiebene meist zugleich Gauleiter.