Karte 1803

Kaiserhymne

Der Germanistik-Professor August Heinrich Hoffmann (1798-1874), der sich nach seinem niedersächsischen Geburtsort "von Fallersleben" nannte, hatte im August 1841 das "Lied der Deutschen" in der Einsamkeit der seinerzeit noch britischen Nordseeinsel Helgoland gedichtet. Der von der damaligen Obrigkeit wegen seiner patriotischen und freisinnigen Lyrik verfolgte und schließlich seiner Professur enthobene Hoffmann hatte beim Schreiben des Textes die von Joseph Haydn (1732-1809) geschaffene "Kaiserhymne" für Österreich im Ohr: "Gott erhalte Franz den Kaiser, unseren guten Kaiser Franz". Das "Lied der Deutschen" setzte sich zunächst nur langsam durch, obwohl es schon 1848 von den Teilnehmern der Frankfurter Paulskirchen-Versammlung gesungen worden war. Enttäuscht war Hoffmann, daß sein Lied nach der Reichsgründung 1871 nicht zur offiziellen Nationalhymne wurde. Aber Kaiser Wilhelm I. verlangte statt des republikanisch-demokratischen Liedes die Kaiserhymne: "Heil Dir im Siegerkranz, Herrscher des Vaterlands! Heil, Kaiser, Dir!", eine Komposition von Henry Carey mit einem Text von Heinrich Harries aus dem Jahre 1790, und dieses Lied blieb Nationalhymne bis 1918. Am "Verfassungstag" 1922, der in der Weimarer Republik am 11. August begangen wurde, erklärte der erste Reichspräsident und SPD-Politiker Friedrich Ebert das Deutschlandlied Hoffmanns von Fallersleben zur Nationalhymne. 1933 wurde die Nationalhymne von den Nationalsozialisten zum Vorspann für ihr Parteilied "Die Fahne hoch" genommen. Gesungen wurde nur die erste Strophe des Deutschlandlieds, seine zweite und dritte Strophe wurden durch das "Horst-Wessel-Lied" ersetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst von den Siegermächten verboten, setzte Bundeskanzler Konrad Adenauer das Deutschlandlied bei dem zunächst unwilligen Bundespräsidenten Theodor Heuss wieder als Nationalhymne durch, der dies 1952 mit der Maßgabe anerkannte, daß bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen werden solle. Während Adenauer schon zwei Jahre vorher, am 8. April 1950, in der ihm eigenen Art vollendete Tatsachen geschaffen hatte, indem er bei einer Kundgebung in Berlin zur Überraschung der Anwesenden die dritte Strophe öffentlich angestimmt hatte, scheiterte Heuß bei dem Versuch, ein anderes Lied zur deutschen Hymne zu machen. Die CDU hatte schon 1951 auf ihrem Bundesparteitag beschlossen, daß "Einigkeit und Recht und Freiheit" Deutschlands Nationalhymne sein solle. Am 3. Oktober 1990 besiegelte die gemeinsam gesungene Strophe von "Einigkeit und Recht und Freiheit" die Feier zur Deutschen Einheit vor dem Reichstag in Berlin. Der 150. Geburtstag des Hoffmannschen Liedes war am 26. August 1991 Anlaß für den damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl festzustellen, daß die dritte Strophe des Deutschlandliedes Nationalhymne des wiedervereinigten Deutschland ist. Damit war auch die Idee begraben, eine Kombination von Text des Deutschlandliedes mit der Eislerschen Musik der DDR-Hymne zu singen.