Deutsches Reich
Zum einen unkorrekte, aber immer noch verwendete Abkürzung für " Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation" (bis 1806). Zum anderen die amtlich korrekte Bezeichnung für den deutschen Staat zwischen der Reichsgründung 1871 und dem faktischen Ende des Reiches nach der bedingungslosen Kapitulation 1945. Mit "Kaiserreich" meint man die Zeit von 1871 bis zur Abdankung Wilhelms II. und dem Ende der Monarchie 1918. Wenn die Nationalsozialisten ab 1933 vom "Dritten Reich" sprachen, so war das zeitlich als Nachfolge von Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (Erstes Reich) und Kaiserreich (1871-1918) (Zweites Reich) gemeint. 1939 ersetzten die Nationalsozialisten die Bezeichnung " Deutsches Reich" durch "Großdeutschland" und "Großgermanisches Reich". 1945 übernahmen die Besatzungsmächte die Hoheitsgewalt über das Deutsche Reich, das bis heute formal nicht aufgelöst worden ist. Auf dem Gebiet entstanden 1949 die beiden deutschen Teilstaaten DDR und BRD. Während die DDR die Auffassung vertrat, das Deutsche Reich sei untergegangen, betrachtete sich die BRD als Rechtsnachfolgerin ohne verwirklichte Reichseinheit. 1990 trat die DDR gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik bei. Ein neuer Staat im Sinne des Völkerrechts entstand dabei nicht.