Reichskanzlei
Reichsbehörde, die sich 1878/79 aus dem 1867 errichteten Bundeskanzleramt des Norddeutschen Bundes und dem Reichskanzleramt (ab 1871) des Deutschen Reiches entwickelte und bis 1945 existierte. Ihre Aufgaben waren Information des Reichskanzlers (ab 1918 auch des Reichskabinetts) über die laufenden Geschäfte der Reichspolitik, die informelle Vorbereitung von Entscheidungen und die Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit den Leitern der Reichsämter und der Reichsministerien. Zunächst nur eine Art Zentralbüro des Kanzlers, wurde sie zu einer Institution, bekam mehr und mehr beratende Funktion und mit dieser auch politische Bedeutung.