Karte 1866

Reichskanzler

Der höchste, vom Kaiser ernannte Beamte und einzige Reichsminister im Deutschen Reich 1871-1918, gleichzeitig Vorsitzender des Bundesrats, der außerdem der gesamten Reichsverwaltung vorstand, preußischer Ministerpräsident und Außenminister in einer Person. Der erste Reichskanzler war Fürst Otto von Bismarck (1871-1890), der es verstand, das Amt in Verbindung mit dem Monarchen zum Zentrum der Politik zu machen. Die vom Kaiser verfügten Anordnungen erlangten erst Gültigkeit, wenn sie vom Reichskanzler gegengezeichnet wurden, ihm fiel dadurch die parlamentarische Verantwortlichkeit zu, während er selbst vom Vertrauen des Reichstags unabhängig war. Mit Einführung der Weimarer Verfassung 1919 war der Reichskanzler Leiter der Reichsregierung. Er wurde vom Reichspräsidenten ernannt und war dem Reichstag verantwortlich. Der Reichspräsident ernannte und entließ auf seinen Vorschlag die Reichsminister. Von 1930 ab stützten sich die Reichskanzler zunehmend auf den Reichspräsidenten (Präsidialkabinette). Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler 1933 beanspruchte Adolf Hitler das Alleinentscheidungsrecht innerhalb der Reichsregierung, um nach dem Tod Paul von Hindenburgs (2.8.1934) das Amt des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers auf sich zu vereinen und sich " Der Führer und Reichskanzler" zu nennen.