Preußische Seehandlung
Aufgrund eines Patents vom 14.10.1772 unter dem Namen "See-Handlungs-Gesellschaft" gegründetes Unternehmen mit dem Ziel, den Außenhandel des preußischen Staates zu steigern und den Handel mit Polen (unter Ausschaltung Danzigs) in preußische Hand zu bringen. In den der Gründung folgenden Jahren wandelte sich das Handelshaus mehr und mehr zu einem Finanz- und Bankhaus, ohne seine Handelstätigkeit aufzugeben. Später hieß das Institut "Preußische Staatsbank" und zu ihren Aufgaben gehörten nach dem letzten Gesetz über sie (20.02.1930) die Wahrnehmung der Interessen des preußischen Staates auf dem Geldmarkt, ebenso die Abwicklung der Geschäfte, bei denen die Mitwirkung einer Bank notwendig war.