Friedrich I von Baden
9.9.1826 in Karlsruhe
28.9.1907 in Insel Mainau
1856 bis 1907 Großherzog von Baden
Friedrich, geboren 1826 in Karlsruhe, wurde 1852 Regent und vier Jahre später an der Stelle seines älteren Bruders auch Großherzog von Baden. Während seiner Ausbildung, die ursprünglich auf den militärischen Beruf abgezielt hatte, empfing er liberale Anregungen an den Universitäten Bonn und Heidelberg. Bald nach seinem Regierungsantritt wurden zahlreiche Reformen im liberalen Sinne durchgesetzt, z. B. verfügte Baden als erster deutscher Staat über eine Verwaltungsgerichtsbarkeit.
In der zentralen politischen Frage seiner Zeit, der deutschen Einheit, war Friedrich nicht zuletzt durch seine Heirat mit Luise, einer Tochter Wilhelms I., mit Preußen verbunden, dessen entscheidende Rolle er anerkannte. Dennoch misstraute er Bismarck zutiefst und gehörte zeitweilig einem gegen dessen Politik opponierenden Fürstengruppe an. Dennoch überwog sein Streben nach der Einheit. Nach dem nur widerwillig von ihm auf der Seite Österreichs bestrittenen Deutschen Krieg war er der treueste Parteigänger Preußens, jedoch konnte Bismarck einen Beitritt Badens zum Norddeutschen Bund aufgrund außenpolitischer Erwägungen zunächst nicht gestatten. Dies ermöglichte erst der Sieg über Frankreich 1870, und am 15.11. erfolgte der Beitritt, ohne das Baden eine einzige Bedingung aufgestellt hätte. In den folgenden Vorgängen um die Reichseinigung spielte Friedrich eine nicht unwichtige Rolle, z. B. stimmte er bei der Kaiserproklamation das Hoch‘ auf Kaiser Wilhelm‘ an, nachdem Bismarck und Wilhelm kurz zuvor gestritten, ob ein Kaiser von Deutschland oder ein Deutscher Kaiser gekürt werden sollte. Auch in den folgenden Jahren hat er einen gewissen Einfluss auf die Reichspolitik behalten, so auch bei der Entlassung Bismarcks. In der Zeit seiner Regierung erhielt Baden die Ehrenbezeichnung „Musterländle“ (, auch wenn das die Schwaben nicht gerne hören). Er starb 1907 auf der Insel Mainau.