Karte 1618
Friedrich Wilhelm I. von Preußen

1713    Größte Tuchmanufaktur Preußens in Berlin gegründet

"Hier ist die hohe Schule der Ordnung und der Haushaltungskunst, wo Große und Kleine sich nach dem Exempel ihres Oberhauptes meistern lernen - die Zucht macht Leute, und die preußische ist herrlich.",

begeistert sich ein reisender Zeitgenosse als er Berlin besucht.

Alles was gut ist für die Armee, ist gut für Preußen. Rüstung schafft Arbeitsplätze. Zur Ausrüstung der Armee werden Tuche, Waffen und andere Ausrüstung benötigt. Das königliche Lagerhaus, eine Tuchmanufaktur, beschäftigt bis zu 5000 Arbeiter. Mit den Tuchen wird nicht nur die preußische, sondern auch die russische Armee beliefert. Das Lagerhaus dient als Vorbild für neue Fertigungsstätten.

"..., ein Land ohne Manufakturen ist ein Menschlicher Körper ohne Leben, ergo ein totes Land, das beständig pauvre und elendiglich ist und nicht zum Flor sein Tagelang gelangen kann." ,

verkündet der König.

Mit Ein- und Ausfuhrverboten wird der einheimische Markt reguliert. Auf illegale Wollausfuhr steht die Todesstrafe. Und dann bestimmt der König was die Preußen anziehen dürfen. Edikte untersagen allen Untertanen, und besonders der Ritterschaft, das Tragen von Stoffen, die außer Landes gefertigt wurden, verordnet das blaue Tuch, das als Preußisch-Blau in die Geschichte eingeht und verbietet

„den Dienstmägden und den gantz gemeinen Weibes-Leuten, sowohl Christen als Juden, das Tragen von Seidenen Röcken, Camisolen und Lätzen“ .

Später enteignet der König das Lagerhaus und schlägt es 1724 dem für 2400 Zöglinge gegründeten Großen Militärwaisenhaus in Potsdam zu. Durch die Potsdamer Gewehrfabrik, die Berliner Tressenfabrik und das Freienwalder Alaunwerk ergänzt, wird der Konzern zu einem wesentlichen Wirtschaftsfaktor der Region. Das Waisenhaus erfüllt zugleich den Zweck einer Berufsschule. Seine Absolventen können an die angeschlossenen Manufakturen vermittelt werden. Die Erträge der Produktion dienen wiederum dem Erhalt des Waisenhauses. Auch hier wieder ein beispielhafter Kreislauf der Einbindung des Militärs in die Wirtschaft, Umsetzung des königlichen Mottos „Plus machen.“

Der zeitgenössische Beobachter Joann Michael Loen notiert :

"Alles dirigiert der König einzig und allein und arbeitet anbei in publicis, Privat-, Haushaltungs- und Domänen-Affairen. Wer es nicht sieht, kann es nicht glauben, daß Ein Mensch in der Welt, von was Verstand er auch ist, so viele differente Sachen in einem Tage expedieren und selbst thun könnte, wie dieser König täglich thut."

Dokument

Minister Grumbkow erläutert dem König anhand eines Beispiels auf wie vielfältige Weise,

allein im Verkauf und der Herstellung von ein Paar Wollstrümpfen König und Staat profitieren:

"Von ein Paar wollenen Strümpfen, so etwa 1 Rthlr. 4 Gr. kosten mögen, profitiren Ew. Königl. Majestät auf nachfolgende Weise:

1. Muß der Bauer seine Schafe versteuern.

2. Von der Wolle, so in der Stadt verkauft wird, muß Accise- und Wagegeld gegeben werden.

3. Der Strumpfmacher, welcher die Wolle kämmen lassen muß, giebe dafür dem Wollenkämmer das Seinige, davon derselbe von dem Bäcker, Fleischer, Brauer, Fischer, Schneider, Schuster das Ihrige zu seiner Nothdurft kaufen muß, und diese haben dasjenige, so sie verkaufen, bereits veracciset, wie denn auch der Materialiste das Baumöl, dessen der Wollenkämmer benöthigt ist, allbereit versteuert hat.

4. Der Wollenspinner lebet ebenfalls aus der Hand des Strumpfmachers und träget von dem, was er von Tage zu Tage verdienet seine Consumtions-Accise bei.

5. Wenn der Manufacturier die Wollen färben lässet, so subsistiret davon der Färber und contribuiret der Accise von seiner Haushaltung. Er muß auch

6. von der Farbe Accise entrichten.

7. Desgleichen wird der Strumpfweberstuhl veraccisiret, und muß

8. der Tischler das Holz und

9. der Schlosser das Eisen versteuern und beide von ihrer Nahrung und Lebensmitteln die Consumtionsaccise entrichten.

Der Strumpfmacher verdinet etwa von einem solchen Paar Strümpfe endlich 10 Gr. und weil er etwa 6 Paar die Woche über vor sich allein machen kann, wöchentlich zweieinhalb Rhtlr., hievon muß er sich mit seinem Weibe, Kindern und Gesinde ernähren, denen Seinigen Essen, Trinken, Kleider, Schuhe und alle Nothwendigkeiten des Leibes und Lebens anschaffen. Wache, Servis und andere bürgerliche Lasten tragen, Haus- und Budenmiethe entrichten, zu dem Rathhause, zur Kirche und Schule, dem Arzt und zur Apotheke das seine beitragen. Endlich verkauft er

10. seine Strümpfe an den Kaufmann, und wenn dieser

11. diese Waare verführet, muß er denen Fuhrleuten, oder der Post das Seinige entrichten und dasjenige, so er erwirbet, mit seiner Familie guten Theils verzehren. Eben die Beschaffenheit, welche es mit dieser einen Sorte von Waare hat, befindet sich auch bei allen übrigen."

Das Militärwaisenhaus von Potsdam

Tableau der Preußischen Armee

Das Königliche Waaren Lager-Haus

Edikt, das das Tragen von Seidenröcken verbietet, 1731

Edikt, das die Untertanen zum Tragen einheimischen Tuchs verpflichtet, 1720