König in Preußen
Am 18. Januar 1701 krönt sich Kurfürst Friedrich III. in Königsberg zum König und darf sich seitdem König in Preußen nennen. Behörden und Armee bekommen den Zusatz "königliche", "Preußen" und "preußisch" bezeichnet den Gesamtstaat. Aber erst nachdem 1772 die polnische Lehnshoheit über Westpreußen aufgehoben wird, indem mit der ersten polnischen Teilung das Gebiet Friedrich II. zugeschlagen wird, darf sich der preußische König als König von Preußen bezeichnen.