Karte 1618

Kurfürst

Von mhd. "kur" = "Wahl", bezeichnet einen zur Wahl des deutschen Königs berechtigen Fürsten. Wurden bereits im Frühmittelalter die Herrschererhebungen in Form von Wahlen durch den Adel vorgenommen, so verdichtete sich die zur Wahl berechtigte Fürstengruppe im 11./12. Jh. und wurde im Lauf des 13. Jh. zu einem festen Kurfürstenkollegium, das dem König gegenübertrat. 1356 legte Karl IV. in der Goldenen Bulle das Mehrheitswahlprinzip der sieben Kurfürsten (neben den Erzbischöfen) als Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation fest. Ebenfalls in der Goldenen Bulle verbrieft war das Recht der Kurfürsten, sich zu versammeln und über die Reichspolitik zu beraten. Das Kurfürstentum ist der Herrschaftsbereich eines Kurfürsten, der Kurprinz ist der erbberechtigte Sohn des Kurfürsten.