Arbeiter- und Soldatenräte
Nach russischem Vorbild in Deutschland im November 1918 gebildete Vertretungen der Arbeiter und Soldaten, die durch den Vollzugsrat der Berliner Arbeiter und Soldaten zu Trägern der politischen Gewalt erklärt wurden. Die Reichskonferenz der Arbeiter und Soldaten bestätigte den Rat der Volksbeauftragten unter Friedrich Ebert als Regierung des Deutschen Reiches, es gab jedoch sehr kurzlebige Räterepubliken in Bremen und München. Bis Mitte 1919 hatten sich die Arbeiter- und Soldatenräte infolge militärischen Drucks aufgelöst.