Residenzstadt
Die Stadt, in der sich die Residenz - das ist der Amtssitz des Landesfürsten oder eines hohen kirchlichen Würdenträgers - befindet. Residenz und Hof bedeuten in vielen Fällen faktisch dasselbe, der Fürst kann aber auch neben einer Haupt- noch viele Nebenresidenzen haben. An der Spitze der landesherrlichen Residenzen steht der Königshof. Wichtige preußische Residenzen waren Berlin, Potsdam, Königsberg. Für das Hl. Röm. Reich Deutscher Nation gilt, daß - mit Ausnahme der Reichsstädte und ihrer Hauptstadtfunktionen - alle deutsche Königsresidenzen landesherrliche Residenzen waren, bevor oder nachdem die betreffende Dynastie die Königsherrschaft errungen oder verloren hatte, z.B. war Königsberg von 1457 bis 1525 Sitz der Hochmeister des Deutschen Ordens, von 1525 bis 1618 Residenz der Herzöge von Preußen, und Friedrich I. krönt sich im Jahre 1701 in Könisgberg zum erstenpreußischen König.