Freistaat Preußen
Freistaat, gleichbedeutend mit Republik, war die offizielle Bezeichnung für die meisten deutschen Länder zwischen 1918 und 1933, so auch für Preußen. Nach Art. 17 der Weimarer Verfassung mußte jedes der deutschen Länder eine freistaatliche = republikanische Verfassung haben. Heute bezeichnen sich nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen als Freistaaten.