Deutsche Kolonialgesellschaft
Abgesehen von den frühen Versuchen des Großen Kurfürsten an der Goldküste Afrikas wurde der Gedanke deutscher Kolonien erst nach der Reichsgründung 1871 verstärkt propagiert und führte 1882 durch ein Zusammenwirken von Industrie, Handel und Banken zur Gründung des "Deutschen Konlonialvereins", aus dem 1887 die "Deutsche Kolonialgesellschaft" zur Förderung deutscher Siedlungskolonisation wurde. Nachdem Deutschland im Versailler Vertrag 1919 auf alle Rechte aus überseeischen Besitzungen und Kolonien verzichten mußte, trat die Kolonialgesellschaft für die Rückgabe der deutschen Kolonien ein. 1933 Anschluß an das Reichskolonialamt.