1849 Mai
Friedrich Wilhelm IV. initiiert unter dem bestimmenden Einfluß von Joseph Maria von Radowitz (Sept. - Nov. 1850 Außenminister) eine (kleindeutsche) Union deutscher Staaten unter Führung eines Fürstenkollegiums, in dem der preußische König als Vorstand die entscheidende Rolle spielen soll. 28 deutsche Staaten treten der Union bei, ablehnend verhalten sich insbesondere Österreich, Bayern, Württemberg und Schleswig-Holstein.
1849
Von Mai bis Juli Aufstände in Sachsen, Baden und der Pfalz, die für die Durchsetzung des Frankfurter Verfassungswerkes kämpfen, werden mit preußischer Truppenhilfe (am Oberrhein unter Befehl des Prinzen Wilhelm von Preußen, der sich damit den Schimpfnamen "Kartätschenprinz" einhandelt, blutig niedergeworfen.
1849
Mit dem Flammersfelder Hilfsverein begründet Friedrich Wilhelm Raiffeisen das spätere deutsche Genossenschaftswesen.
1850 6. Februar
Das Erfurter Unionsparlament tagt in der Erfurter Augustinerkirche (20. März -29. April) und steht unter preußischem Einfluß. Die Unionsverfassung, die den Wünschen des preußischen Königs entsprechend das monarchische Prinzip betont, stößt auf Widerstand bei den Unionspartnern.
1850 NovemberVertrag von Olmütz
Kleindeutsche Union - Deutscher Bund: Entschärfung der Krise in der Olmützer Punktation, in der Preußen unter russischer Vermittlung die Aufgabe des Unionsprojekts zusichert und sich damit wieder in den Deutschen Bund einreiht, was offiziell im Mai 1851 mit dem Wiedereintritt der ehemaligen Unionsstaaten in den Bundestag besiegelt wird. Ein Krieg zwischen Preußen und Österreich bleibt somit - vorerst - vermieden.
1850 September
Österreichische Gegenmaßnahme unter Führung des Ministerpräsidenten Felix Fürst zu Schwarzenberg: Wiedereröffnung des Frankfurter Bundestages ohne Teilnahme der Unionsstaaten.
1850
Friede von Berlin zwischen Preußen und Dänemark (Schleswig und Holstein bleiben autonome Herzogtümer).
1851
Maßnahmen der preußischen Regierung unter Ministerpräsident Otto von Manteuffel (1850-1858) in der ersten Periode der Reaktion u. a.: Einschränkung der Pressefreiheit; durch Disziplinargesetze für die preußische Beamtenschaft sollen bessere Kontrollmöglichkeiten für die Regierung geschaffen werden; der preußische Ministerpräsident kann seine Machtstellung im Kabinett ausbauen, da die Selbständigkeit der Fachminister beschnitten wird.
1852
Im Londoner Protokoll verpflichtet sich Dänemark, die Autonomie der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu achten.