Westfälischer Friede
Er wurde nach langwierigen, seit 1644/45 an den beiden Kongreßorten Münster und Osnabrück geführten Verhandlungen in Münster am 24.10.1648 für Kaiser und Frankreich und in Osnabrück für Kaiser und Schweden sowie von einer Reichsdeputation unterzeichnet; d.h. er setzt sich aus zwei als Einheit zu verstehenden Verträgen (Friede von Münster und Friede von Osnabrück) zusammen. Der Friedensschluß beendete den Dreißigjährigen Krieg, regelte die territorialen Verhältnisse in Europa neu und enthielt eine ganze Reihe von verfassungs- und konfessionsrechtlichen Bestimmungen. Er bestätigte den Passauer Vertrag (1552) und den Augsburger Religionsfrieden (1555), der jetzt auch die Reformierten (Anhänger Calvins) einbezog. Die Reichsorgane waren nunmehr paritätisch zu besetzen, in Religionssachen sollte auf den Reichstagen nicht Stimmenmehrheit, sondern nur gütliche Übereinkunft entscheiden. Der Kaiser war in Zukunft an die Zustimmung des Reichstags gebunden und die Stände hatten das Recht, Bündnisse untereinander und mit dem Ausland zu schließen, wenn sie sich nicht gegen Kaiser und Reich richteten. Um das Vertragswerk vor unerwünschten Nachbesserungen zu schützen, wurde der Westfälische Friede zum Reichsgrundgesetz erklärt, für den die Siegermächte als Garanten eintraten. Insgesamt war der Friedensschluß eine Schwächung des katholischen Kaisertums und des Reichs. Der Protest des Papstes gegen den Frieden (Bulle " Zelo Domus Dei") blieb wirkungslos.