Karte 1618

Primogenitur

Erbfolge, in welcher der Erstgeborene das Erbe antritt, oft verbunden mit der Bestimmung der Unteilbarkeit eines Gutes oder Landes. Zuerst durch die Goldene Bulle 1356 für die deutschen Kurfürstentümer festgelegt, dann auch von anderen Ländern durch Hausgesetze übernommen, in Brandenburg 1473 durch die Dispositio Achillea.