Glaubensfreiheit
Die rechtlich gesicherte Freiheit der Wahl des religiösen Bekenntnisses im Gegensatz zum Glaubenszwang. Sie beinhaltet das Recht, seinen Glauben frei zu wählen, sich einzeln oder in Gemeinschaften dazu zu bekennen und diesen Glauben auszuüben. Sie gehört zu den Menschenrechten (Art. 18 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10.12.1948) und ist für die Bundesrepublik Deutschland im Art. 4 Abs. 1 des Grundgesetzes zugesichert. Das war nicht immer so. Die schrittweise Durchsetzung der Religionsfreiheit begann in Deutschland mit dem Kampf der lutherischen Reichsstände gegen Kaiser Karl V. und fand einen ersten Abschluß im Augsburger Religionsfrieden 1555 mit der reichsrechtlichen Anerkennung der protestantischen Stände. 1648 wurde im Westfälischen Frieden die Regelung auch auf den Kalvinismus ausgedehnt, so daß es drei zugelassene Konfessionen im Reich gab. Der Augsburger Religionsfrieden stellte den Grundsatz auf "cuius regio, eius religio", was bedeutet, eine Glaubenfreiheit bestand faktisch nur für den Landesherren, und er bestimmte mit seiner Wahl die Glaubenszugehörigkeit seiner Untertanen, die nicht frei wählen konnten und oft verfolgt oder vertrieben wurden, wenn sie auf einem anderen Bekenntnis beharren wollten. Die brandenburgischen Herrscher, die nicht nur Toleranz gegenüber ihren eigenen Unteratanen praktizierten, sondern auch Glaubensflüchtlingen aus verschiedenen Ländern Aufnahme und Einbürgerung gewährten, waren da sehr fortschrittlich gesinnt. 1613 verstieß der brandenburgische Kurfürst Johann Sigismund sogar gegen die Bestimmung des Augsburger Religionsfriedens, indem er selbst zum Calvinismus übertrat, sein Land aber lutherisch beließ. Vorbereitet durch die Aufklärung und beginnend mit den staatsrechtlichen Ordnungen des frühen 19. Jh. folgten andere Länder dem Brandenburger Beispiel. Es tratten neue Konfessionen auf und die individuelle Glaubensfreiheit hinzu, wobei der Staat die Gleichstellung der Konfessionen überwachte und den Konfessionswechsel erlaubte. Unter dem Einfluß des Liberalismus und den Gedanken der Deutschen Revolution von 1848/49 erfolgte mit dem Einschnitt des Kulturkampfes ein stärkeres Auseinandertreten von Staat und Kirche. Die heutige Glaubenfreiheit, wie wir sie kennen, fand als Grundrecht über die Weimarer Verfassung Eingang in das Grundgesetz der BR Deutschland.