Generalkriegskasse
1674 als eine dem Generalkriegskommissariat zugeordnete Finanzbehörde eingerichtet, verwaltet sie alle Einnahmen, ausländische Subsidien und einheimische Steuern und stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg dar, sowohl den Ständen als auch den Städten die Steuerhoheit zu nehmen und auf zentrale, direkt dem Kurfürsten unterstellte Behörden zu übertragen.