1933
Durch den "Hilfspolizei-Erlaß" Hermann Görings werden SA- und SS-Verbände in die Schutzpolizei eingegliedert. Allein in Preußen innerhalb weniger Wochen rund 25 000 Verhaftungen von Regimegegnern.
1933
Hermannn Göring (Reichsminister ohne Geschäftsbereich, NSDAP) wird anstelle von Franz Bracht kommissarischer Innenminister und hat damit die Verfügungsgewalt über die preußische Polizei. Sämtliche kommunalen Körperschaften werden aufgelöst; der preußische Landtag lehnt einen nationalsozialistischen Autlösungsantrag ab.
1933
Durch Notverordnung überträgt der Reichspräsident Paul von Hindenburg die verbliebenen Hoheitsrechte der Regierung Otto Braun an die Reichskommissare ("Zweite Gleichschaltung Preußens"). Der preußische Landtag wird durch Beschluß des Dreimännerkollegiums aufgelöst, Staatsratspräsident Konrad Adenauer verläßt unter Protest vorzeitig die Sitzung. Eine erneute Klage Preußens vor dem Staatsgerichtshof wird nie behandelt.
1933
Reichspräsident Paul von Hindenburg ernennt Adolf Hitler zum Reichskanzler; Deutschland verläßt den Völkerbund; Auflösung des Reichstages und Ermächtigungsgesetz; Parteienverbote; Bücherverbrennung.
1933
Das Zweite Gleichschaltungsgesetz (Reichsstatthaltergesetz), mit dem sich Adolf Hitler selbst zum Statthalter in Preußen einsetzt und alle Länder Reichsstatthaltern unterstellt. Franz von Papen tritt als Reichskommissar zurück, Hitler ernennt Hermann Göring zum preußischen Ministerpräsidenten und Innenminister, wenig später auch zum Reichsstatthalter in Preußen.
1933
Landtagswahlen in Preußen. NSDAP und DNVP erhalten zusammen die absolute Mehrheit ( 254 von 476 Mandaten); der neue Landtag billigt nachträglich die Absetzung der preußischen Regierung; das Kabinett Otto Braun verzichtet endgültig auf seine Amtsführung.
1933
Das vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich stattet die Länderregierungen im Einvernehmen mit der Reichsregierung mit diktatorischen Machtmitteln zur Sicherung der "nationalen Revolution" aus. Die abgesetzten preußischen Oberpräsidenten werden durch Gauleiter oder SA-Gruppenführer ersetzt.
1933
Das preußische Gesetz "zur Behebung der Not von Volk und Land" ermächtigt den Ministerpräsidenten zu diktatorischen Maßnahme; das Gesetz über den preußischen Staatsrat macht u.a. alle Gauleiter in Preußen zu Staatsräten; der preußische Landtag wird endgültig aufgelöst; Verbot der Gewerkschaften.
1934
Nach dem Tod Paul von Hindenburgs wird Adolf Hitler auch Reichspräsident. Das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches überträgt die Hoheitsrechte der Länder an das Reich und bringt de facto die Beseitigung der Parlamente in allen deutschen Ländern; die Ressortministerien werden mit den entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt; die Landtage als Institution beseitigt, die Befugnisse auf den Ministerpräsidenten übertragen; die Oberpräsidenten, in Personalunion mit den Gauleitern, werden mit besonderen Vollmachten ausgestattet, die Länder aufgelöst in Reichsgaue.
1934
Der preußische Landtag wird endgültig aufgelöst, erhalten bleibt bis 1944 nur das preußische Finanzministerium.
1934
Heinrich Himmler (1900-1945) wird als Reichsführer der SS zum Chef der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) auch in Preußen ernannt.
1934
Das Gesetz über die Oberpräsidenten macht die preußische Provinzialverwaltungen zu Außenstellen des Reiches.
1934
Zwangsverkauf des Ullstein Verlages in Berlin; Gustav Gründgens wird Intendant des Staatlichen Schauspielhauses in Berlin.
1934
Nichtangriffserklärung Deutschlands gegenüber Polen; UdSSR in den Völkerbund; Beginn der stalinistischen Säuberungen; Ermordung des österreichischen Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß während eines Putsches österreichischer Nationalsozialisten; Absetzung der sozialdemokratischen Wiener Stadtverwaltung.