Reichskommissar
Im Deutschen Reich zwischen 1871 und 1945 Beauftragter der Reichsregierung, der von ihr für besondere und meist zeitlich befristete Verwaltungsaufgaben berufen wurde und dem Reichskanzler unterstand. So gab es 1923-30 einen Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete, 1931/32 für die Osthilfe, 1932/33 für Arbeitsbeschaffung und einen Reichssparkommissar. Die Nationalsozialisten nutzten die Möglichkeiten, um mit der Berufung von Reichskommissaren bestehende Institutionen zu umgehen und ihre Machtpositionen auszubauen (Preußenschlag 1932). Nach 1933 wurden Reichskommissare als unmittelbare Vollzugsorgane Hitlers eingesetzt, so 1933/34 der Reichsjustizkommissar, 1935 der Kommissar für das Saarland und andere. Im Zuge der Expansion des Deutschen Reiches vor und im Zweiten Weltkrieg wurden Reichskommissare mit der Eingliederung der neuen Gebiete und deren Verwaltung beauftragt.