Generalkriegskommissariat
Zu den ersten gesamtstaatlichen Behörden in Preußen gehört das 1660 vom Großen Kurfürsten eingerichtete Generalkriegskommissariat als Zentralinstanz für die Verwaltung der neuen Steuern ( Akzise genannte Verbrauchssteuer in den Städten, direkte Grundsteuer bzw. Kontributionen auf dem Land). Der neuen Behörde zugeordnet sind Provinzialkommissariate in den einzelnen Landesteilen. Daß ihr neben dem Eintreiben der Steuern auch die Finanzierung und Ausrüstung des Heeres obliegt, ist kein Zufall; die Doppelfunktion verweist vielmehr auf den Zweck der neuen Steuern als direkte Finanzquelle der Armee.