Konstitutionelle Monarchie
Die durch eine Staatsverfassung in ihren Machtbefugnissen eingeschränkte Monarchie mit vorwiegend repräsentativer Funktion. Die in Preußen am 5. Dezember 1848 oktroyierte (einseitig vom König verordnete) Verfassung, die in revidierter Form am 31. Januar 1850 in Kraft trat, enthielt konstitutionelle Elemente ( Dreiklassenwahlrecht, Zweikammersystem, Grundrechte), aber insgesamt galt Preußen auch dann noch als konservativer Obrigkeitsstaat.