Lückentheorie
Vom preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck vertretene Auffassung, daß allgemein in allen staatsrechtlichen Fällen, die in der Verfassung nicht vorgesehen sind, die Krone (und nicht das Parlament) die Lücke als Entscheidungsspielraum verstehen und nach eigenem Gutdünken füllten darf; speziell und darüber hinausgehend von Bismarck praktizierte Haltung, daß bei fehlender Haushaltsübereinstimmung zwischen Krone und Parlament der Ministerpräsident (als Vertreter der Krone verstanden) auch ohne oder gegen das Parlament regieren kann. So geschehen 1862, als das Abgeordnetenhaus die Heeresvorlage ablehnte, die dann von Bismarck ohne Budget und gegen die Verfassung durchgesetzt wiurde. Der daraus entstehende Verfassungskonflikt wurde 1866 gelöst, indem das preußische Abgeordnetenhaus nachträglich die Staatsausgaben seit 1862 billigen durfte. (Indemnitätsvorlage).