Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung
Vom 23. August bis 3. September 1848 trafen sich unter Leitung des Buchdruckers Stephan Born Delegierte von 32 Arbeitervereinen aus ganz Deutschland in Berlin zum 1. Deutschen Arbeiterkongreß und gründeten die "Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung", eine erste Dachorganisation mit gewerkschaftlichen und zugleich politischen Zügen und mit einem wohlorganisierten Netz von Stützpunkten im ganzen Land; im Frühjahr 1849 gehörten 170 Arbeitervereine mit rund 15.000 Mitgliedern dem Verband an. Die Verbandszeitung "Die Verbrüderung". Correspondenzblatt aller deutscher Arbeiter" war das unter den organisierten Arbeitern und Handwerksgesellen meistgelesene Publikationsorgan jener Zeit. Die Arbeiterverbrüderung forderte einen parlamentarisch-demokratischen Staat mit allgemeinem Wahlrecht, Koalitionsrecht, Genossenschaften für Produktion und Konsum, Arbeitsnachweise, Gesundheitspflegevereine, Kranken- und Sterbekassen. Mit der Gründung von Arbeitsämtern und der Gewährung des Koalitions- und Streikrechts können die Arbeiter in den Revolutionsjahren kurzfristig einen Teil ihrer Forderungen durchsetzen. 1854 werden durch Gesetz allerdings alle Arbeiterverbrüderungen, die sozialistische und kommunistische Zwecke verfolgen, wieder aufgelöst.