Infallibilitätsdogma
Glaubenssatz in der katholischen Kirche, der die Unfehlbarkeit des Papstes enthält und sich auf den ständigen Beistand Christi (Matth. 28,20) und des Heiligen Geistes (Joh. 14, 16f.) beruft, wenn er die Bewahrung der katholischen Kirche vor Irrtümern bei Glaubensentscheidungen annimmt. Die Unfehlbarkeit des gesamten Episkopats ist seit dem 1. ökumenischen Konzil (Nicäa 325) Lehre der katholischen Kirche. Die persönliche Unfehlbarkeit des Papstes wurde zwar seit dem Hochmittelalter (mit Ausnahme der Zeit der Reformkonzilien) zunehmend anerkannt, jedoch erst auf dem Vatikanischen Konzil von 1870 definiert und zum Dogma erhoben.