Reichstatthaltergesetz
Das Gesetz vom 7. April 1933 war das entscheidende Instrument zur Gleichschaltung der Länder und machte der preußischen Selbstständigkeit ein Ende. Mit diesem Gesetz wurde der neue Posten des Reichstatthalters geschaffen und alle Länder Reichstatthaltern unterstellt. Zu Reichstatthaltern wurden generell die zuständigen Gauleiter der NSDAP ernannt; sie ersetzten die bisherigen Regierungsvertreter in den deutschen Ländern und besaßen Weisungsbefugnis gegenüber den Landesregierungen; der preußische Landtag wurde aufgelöst. In den Reichsgauen wurden ebenfalls Reichsstatthalter eingesetzt. Hitler selbst übernahm die Reichstatthalterschaft für Preußen und bestellte Hermann Göring zum preußischen Ministerpräsidenten und Innenminister, am 25. April auch zum Reichstatthalter in Preußen. Die Reichsstatthalter waren ständige Vertreter des Reiches in den deutschen Ländern; die preußischen Beamten übten ihre Hoheitsrechte nur noch im Namen des Reichs und auf Weisung der zuständigen Reichsminister aus; die preußischen Ministerien (außer dem der Finanzen) wurden aufgelöst und den entsprechenden Reichsministerien eingegliedert.