1717
Die brandenburgischen Kolonien-Stützpunkte an der Goldküste Afrikas werden an die Niederlande verkauft (bis 1721).
1717
Die Einführung der Kriminalgerichtsordnung und die Einrichtung von Kriminalkollegien etablieren die staatliche Aufsicht über die ständischen Gerichte im Königreich Preußen.
1717
Mit der Gründung der Kadettenanstalten - zunächst in Berlin, dann in anderen Städten - zwingt Friedrich Wilhelm I. den Adel in den Offiziersdienst. Auf diese Weise wird die Versorgung des nicht erbberechtigten Landadels gesichert, der eine Stellung im Staate einnehmen soll, die seinem Stande entspricht.
1718
Die Türken räumen Nordbosnien, Serbien und Teile der Walachei; Zar Peter I. läßt seinen Sohn Alexej zu Tode foltern.
1720Frieden von Stockholm
Im Frieden von Stockholm tritt Schweden an Preußen Vorpommern bis zur Peene mit Stettin, Usedom und Wollin ab; der herzogliche Anteil von Schleswig fällt an Dänemark; Friedrich von Hessen-Kassel, Gemahl Ulrike Eleonores, wird als Friedrich I. König von Schweden.
1721 24. März
Johann Sebastian Bach beendet die Reinschrift an den Partituren für die sechs "Brandenburgischen Konzerte", die erst später diesen Namen erhalten und zunächst "Six Concerts" heißen.
1721
Peter I. nimmt den Kaisertitel an; im Frieden von Nystad muss Schweden an Rußland Livland, Estland, Ingermanland und Südkarelien abgeben; Dänemark besiedelt Grönland.
1721
Friedrich Wilhelm I. verbietet die Auswanderung und widmet sich in den nächsten Jahren dem " Retablissement", d. h. dem Wiederaufbau des durch Invasion (Tatareneinfall 1658), Hungersnot (1708) und Pest (1709/10) entvölkerten und verwüsteten Ostpreußen, insbesondere dem Preußisch-Litauens. Die durch Meliorationen (Be- bzw. Entwässerung) vermehrten Domänen, z. B. das Havelländische Luch, dienen der Errichtung von Musterbetrieben. Verwaltungsreformen z.B. die Einführung der einheitlichen Generalhufensteuer. Aufnahme von ausländischen Neusiedlern, um den Bevölkerungsmangel auszugleichen.
1723
Mit der Zusammenfassung des Generalkriegskommissariats und des Generalfinanzdirektoriums zu einer Institution, dem General-, Ober-, Finanz-, Kriegs- und Domänendirektorium (kurz: " Generaldirektorium") finden Ausbau und Zentralisierung der Verwaltung unter Friedrich Wilhelm I. einen vorläufigen Abschluß. In die Kompetenz dieser Zentralbehörde gehören nunmehr Finanz-, Wirtschafts- und Innenpolitik (mit Ausnahme des Justiz- und Kirchenwesens). Das Generaldirektorium besteht aus vier Territorialdepartements, die jeweils in strenger Aufgabenteilung arbeiten und von einem Minister geleitet werden.
1724
Friedrich Wilhelm I. faßt die drei Städte Altstadt, Löbenicht und Kneiphof zur Stadt Königsberg zusammen
1725
Katharina I. wird Zarin von Rußland (bis 1727). Bündnis von Spanien und Österreich, dagegen das Bündnis von Herrenhausen zwischen England, Frankreich und Preußen.
1726Militärregelwerk komplett
Exerzierreglement für Infanterie und Kavallerie, nach dem in den Kadettenschulen der junge Adel zum Offizier ausgebildet wird.
1726
Trotz der mit England und Frankreich bestehenden Koalition Preußens gegen Österreich stellt Friedrich Wilhelm I. zugleich eine Allianz zwischen Preußen und Österreich in den Verträgen von Wusterhausen und Berlin (1726/28) her, in der die Pragmatische Sanktion Kaiser Karls Vl. von 1713 (ungeteilte Thronfolge der Habsburger in ihren Erblanden und Ungarn) anerkennt und unterstützt. Ziel Friedrich Wilhelms ist es, die Erbfolgerechte der Hohenzollern in den rheinischen Territorien Jülich und Berg zu sichern. Im Polnischen Thronfolgekrieg (1733-1735) zwischen Österreich und Frankreich steht Preußen an der Seite des Kaisers.