1713 25. FebruarFriedrich Wilhelm I. König
Friedrich I. stirbt, sein Sohn Friedrich Wilhelm, der später so genannte Soldatenkönig übernimmt als Friedrich Wilhelm I. die Regierung (bis 1740).
1714 17. Oktober
Friedrich Wilhelm I. erläßt ein Edikt gegen die zunehmenden Desertationen aus der Armee.
1714
Nachdem Christian Thomasius in seiner Schrift "de crimine magiae" die Abschaffung der Hexenprozesse verlangt hat, verbietet König Friedrich Wilhelm I. weitere Hexen-Prozesse in seinen Territorien.
1714
Friedrich Wilhelm I. gründet die Generalrechenkammer, die in ein Kriegs- und ein Domänendepartement aufgeteilt wird. Sie untersteht unmittelbar dem König und kontrolliert die beiden höchsten Finanzgremien: das Generalfinanzdirektorium (die ehemalige Geheime Hofkammer) und das seit 1660 bestehende Generalkriegskommissariat. Das Generalfinanzdirektorium und die Amtskammern in den Provinzen sind für die Bewirtschaftung der Domänen zuständig, während das Generalkriegskommissariat mit den provinzialen Kriegskommissariaten die ländlichen Kontributionen und die städtischen Akzisen verwaltet.
1715
Friedrich Wilhelm I. von Preußen erobert im »Nordischen Krieg« Stralsund von Schweden zurück und gewinnt Stettin für Preußen.
1716
Friedrich Wilhelm I. beseitigt in den Städten die Ratsverfassung und die kommunale Selbständigkeit. Die neueingeführten Magistratskollegien sind von der königlichen Verwaltung direkt abhängig, die städtischen Behörden werden den staatlichen unterstellt.
1716
Handelsordnung für Berliner Kaufleute mit der Bestimmung, dass dieser Gilde " Juden, strafbare Totschläger, Gotteslästerer. Mörder, Diebe usw." ferngehalten werden sollen (gilt bis 1802).
1717 28. Oktober
Einführung der Schulpflicht in Preußen.
1717
Zar Peter I. besucht Friedrich Wilhelm I. in Berlin, der ihm das um 1710 unter Mitarbeit von Andreas Schlüter in Berlin entstandene Bemsteinzimmer schenkt.
1717
Die brandenburgischen Kolonien-Stützpunkte an der Goldküste Afrikas werden an die Niederlande verkauft (bis 1721).
1717
Die Einführung der Kriminalgerichtsordnung und die Einrichtung von Kriminalkollegien etablieren die staatliche Aufsicht über die ständischen Gerichte im Königreich Preußen.
1717
Mit der Gründung der Kadettenanstalten - zunächst in Berlin, dann in anderen Städten - zwingt Friedrich Wilhelm I. den Adel in den Offiziersdienst. Auf diese Weise wird die Versorgung des nicht erbberechtigten Landadels gesichert, der eine Stellung im Staate einnehmen soll, die seinem Stande entspricht.