Karte 1618

Stadtrecht

Das innerhalb einer Stadt (innerhalb der Mauern oder der Bannmeile) geltende Recht, welches das Zusammenleben der Stadtbewohner und die Beziehungen zwischen Stadt und Stadtherrn regelte. Das ab dem 13. Jh. in den Städten sich herausbildende Recht auf Grund von Privilegien, Freibriefen und Satzungen des Stadtherrn, das in Deutschland zum Teil bis ins 19. Jh. galt, wurde oft von alten Städten auf Neugründungen übertragen, so daß ganze Stadtrechtsfamilien mit mehreren hundert Tochterstädten entstanden, z.B. die Lübecker und Magdeburger Stadtrechtsfamilie. Eine der wichtigsten Regelungen betraf den Zuzug Unfreier ("Stadtluft macht frei“). Parallel zur Entstehung des modernen Staates verlieren die Städte ihren Status als selbständige politische Körperschaften, bzw. dieser geht in die kommunale Selbstverwaltung über.