Karte 1922

Reichspräsident

Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches 1919-34. Der Reichspräsident wurde unmittelbar vom Volk auf 7 Jahre gewählt, war zugleich Oberbefehlshaber der Reichswehr, hatte das Recht zur Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers, zur Auflösung des Reichstags und zur Verhängung des Ausnahmezustands nach Art. 48 der Weimarer Verfassung. Diese Machtfülle führte unter Reichspräsident Paul von Hindenburg (1925-1934) zur Einrichtung der autoritären Präsidialkabinette und zur präsidial gestützten Machtergreifung durch die Nationalsozialisten. Nach Hindenburgs Tod 1934 vereinigte Adolf Hitler die Ämter von Reichskanzler und Reichspräsident auf sich, d.h. hob er die Ämter eigentlich auf und und nannte sich von da ab schlicht "der Führer".