Norddeutscher Bund
Nach der Auflösung des Deutschen Bundes und dem preußischen Sieg über Österreich gründeten 22 Mittel- und Kleinstaaten sowie die freien Hansestädte nördlich der Mainlinie 1866 den "Norddeutschen Bund", der eine wichtige Zwischenstufe in der Konstituierung des Deutschen Reiches darstellte. Nicht zum Norddeutschen Bund gehörten (außer Österreich) Bayern, Württemberg, Baden und der südliche Teil Hessen-Darmstadts. Wirtschaftlich und militärisch dominierte Preußen den Bund, seine Hegemonie wurde durch die Verfassung von 1867 institutionell verankert. Durch den Deutschen Zollverein waren auch die süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bund verflochten, ihre Truppen waren im Kriegsfall militärisch unter den Oberbefehl des Königs von Preußen gestellt. Der Bund war von Anfang an nur als Provisorium gedacht, weil die abwartende Haltung der süddeutschen Staaten und die Ablehnung Frankreichs einer kleindeutschen Lösung (der Reichsgründung) im Weg standen. Zu Beginn des Deutsch-Fanzösischen-Krieges 1870/71 schlossen sich die süddeutschen Staaten dem Bund an,. Der so erweiterte Bund nahm im Dezember 1870 den Namen Deutsches Reich an. Die Verfassung von 1867 wurde 1871 fast wörtlich in die Reichsverfassung übernommen.